Heizkostenzuschuss 2017 / 2018

15. September 2017 - 22. Dezember 2017

 
 

Auf Antrag der steirischen Soziallandesrätin Mag.a Doris Kampus  hat die Steiermärkische Landesregierung am 14.09.2017 den Heizkostenzuschuss 2017/2018 beschlossen. Die Maßnahme kommt ausschließlich Menschen mit geringem Einkommen zugute. Der Zuschuss beträgt für alle Heizungsarten € 120,00.

Anträge werden von den Gemeindeämtern, Stadtämtern bzw. Servicecenter und Servicestellen der Stadt Graz im Wege des elektronischen Akts (ELAK) abgewickelt.


Die Abwicklung des Heizkostenzuschusses 2017/2018 erfolgt ausschließlich elektronisch zwischen den Gemeinden und dem Land, deshalb findet sich auch hier auf dem Sozialserver kein Formular, das Sie herunterladen könnten.


Die Überweisung des Heizkostenzuschusses 2017/2018 kann durch das Land Steiermark nur unter Verwendung der internationalen Kontonummer IBAN durchgeführt werden. Bitte bringen Sie diese Nummer (steht auf Ihrer Kontokarte) daher unbedingt mit, wenn Sie in Ihrer Wohnsitzgemeinde um den Heizkostenzuschuss ansuchen. Sie ersparen sich und den BearbeiterInnen Zeit und Mühe, danke!


Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit dem 01.09.2017 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnunterstützung haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:

  • alleinstehende Personen: € 1.185,-
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.777,-
  • Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 355,-

Berechnungsgrundlage ist das Jahresgehalt.  Wenn mehr als zwölf Monatsgehälter bezogen werden, so sind diese in die genannten Einkommensgrenzen einzurechnen. Als Monatsnettoeinkommen ist 1/12 des Jahresnettoeinkommens heranzuziehen.

Die Förderaktion beginnt am 15. September 2017 und dauert bis zum 22. Dezember 2017.

Erstellt am 15. September 2017 von Fandler Karl